GLOSSAR
Hauptforderung
Der Begriff Hauptforderung ist für Laien etwas irreführend. Damit ist nicht etwa die wichtigste Forderung gemeint, die ein Gläubiger gegenüber einem Schuldner geltend macht, sondern Hauptforderung bezeichnet den Betrag der eigentlichen Schuld. Dazu kommen noch Nebenforderungen wie zum Beispiel Verzugszinsen, Strafgebühren (Mahnkosten) oder Verwaltungsgebühren.
Beide Posten, die Hauptforderung und die Nebenforderungen, werden zur Gesamtforderung addiert und in der Forderungsabrechnung erfasst. Begleicht der Schuldner Forderungen in Teilzahlungen, werden zuerst die Kosten des Verfahrens bezahlt. Danach kommt die Hauptforderung an die Reihe und zuletzt die Nebenforderungen.