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Eigentumsvorbehalt

Der Begriff Eigentumsvorbehalt wird im Handelsrecht verwendet. Kurz gesagt bedeutet Eigentumsvorbehalt, dass der Verkäufer so lange Eigentümer einer Ware bleibt, bis diese bezahlt ist. Wenn der Verkäufer zum Beispiel eine Ware liefert, der Käufer diese aber nicht bezahlt, hat der Verkäufer das Recht, die Ware wieder abzuholen, ohne erst ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten zu müssen.

Eigentumsvorbehalt ist eine Klausel, die besonders bei Ratenkäufen angewendet wird. Die Ware bleibt so lange Eigentum des Verkäufers, bis die letzte Rate bezahlt wird. Beim einfachen Eigentumsvorbehalt darf der Käufer die Ware nicht veräußern, weil sie ja nicht sein Eigentum ist. Beim erweiterten Eigentumsvorbehalt gestattet der Verkäufer den Weiterverkauf, der Käufer, der dadurch zum Zwischenhändler wird, muss aber mit dem Kaufpreis seine Schulden beim Verkäufer bezahlen.

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