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Verhandlungen mit Gläubigern

Verhandlungen mit Gläubigern sind ein wesentlicher Bestandteil des Insolvenzverfahrens. In den Verhandlungen versucht der Schuldner, mit seinen Gläubigern eine Übereinkunft zu erzielen, in der die Interessen beider Seiten berücksichtigt (außergerichtliche Schuldenbereinigung).

In der Praxis sieht das so aus, dass der Schuldner seinen Gläubigern eine Ratenzahlung anbietet. Meistens kann dadurch jedoch nur ein Teil der Schulden bezahlt werden. Der Gläubiger honoriert die Bemühungen des Schuldners, seine Schulden so weit wie möglich zu reduzieren und erlässt ihm im Gegenzug einen Teil der Schulden.

Manchmal geht es bei Verhandlungen mit Gläubigern auch um die Stundung einer Forderung. Das ist ein zeitlich begrenzter Stopp der Zahlungen, der dem Schuldner Gelegenheit geben soll, andere Forderungen zu bedienen. Die Ergebnisse der Verhandlungen mit den Gläubigern werden im Schuldenbereinigungsplan festgehalten.

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