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Schuldenbereinigungsplan

Der Schuldenbereinigungsplan ist ein Bestandteil des Eröffnungsantrags bei der Einleitung einer Verbraucherinsolvenz. Der Schuldenbereinigungsplan enthält alle Regelungen und Vereinbarungen zwischen Gläubigern und Schuldner, die dazu führen, die Schulden zu reduzieren oder abzubauen.

Im Schuldenbereinigungsplan werden die Vermögens-, Einkommens- und Familienverhältnisse des Schuldners berücksichtigt. Das Gesetz sieht übrigens keine Mindestzahlungen des Schuldners fest. Daher ist auch ein so genannter Null-Plan, ein Schuldenbereinigungsplan, der keine Zahlungen des Schuldners vorsieht, durch das Gesetz erlaubt.

Das Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ruht so lange, bis zur Entscheidung über den Schuldenbereinigungsplan. Er gilt als angenommen, wenn alle Gläubiger ihm zustimmen.

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