Schuldnerberatung Schulz: Bundesweite Hilfe bei Schulden, Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit. Das Bild zeigt eine lächelnde Frau mit Brille im Gespräch mit einer anderen Person. Die Szene spielt sich in einer freundlichen, professionellen Umgebung ab. Die Frau wirkt offen, zugewandt und vertrauensvoll, was auf eine angenehme Gesprächsatmosphäre hindeutet. Dies steht symbolisch für eine Beratungssituation – hier im Kontext unserer Schuldnerberatung.

Pfändungsschutzkonto

GLOSSAR

Das so genannte P-Konto (Pfändungsschutzkonto) ist ein normales Girokonto, dass dem Inhaber Schutz gegen eine Kontopfändung gewährt. Nur der Teil des Guthabens auf dem P-Konto kann gepfändet werden, dessen Höhe den Pfändungsfreibetrag laut Pfändungstabelle übersteigt.

Jedes existierende Girokonto kann auf Antrag bei der kontoführenden Bank in ein P-Konto umgewandelt werden. In der Regel kostet ein P-Konto höhere Gebühren als ein normales Girokonto. Nur natürliche Personen dürfen ein P-Konto besitzen.

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