GLOSSAR
Pfändungsschutzkonto
Das so genannte P-Konto (Pfändungsschutzkonto) ist ein normales Girokonto, dass dem Inhaber Schutz gegen eine Kontopfändung gewährt. Nur der Teil des Guthabens auf dem P-Konto kann gepfändet werden, dessen Höhe den Pfändungsfreibetrag laut Pfändungstabelle übersteigt.
Jedes existierende Girokonto kann auf Antrag bei der kontoführenden Bank in ein P-Konto umgewandelt werden. In der Regel kostet ein P-Konto höhere Gebühren als ein normales Girokonto. Nur natürliche Personen dürfen ein P-Konto besitzen.