GLOSSAR
Gerichtsvollzieher
Der Gerichtsvollzieher ist ein Beamter der Justiz, der im Dienst eines Bundeslandes steht und insoweit Landesbeamter ist. Seine Aufgabe ist es, Schriftstücke zuzustellen sowie Gerichtsurteile oder andere Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollstrecken.
Bis ein Gerichtsvollzieher mit einem Vollstreckungsbescheid vor der Türe steht, muss ein Sachverhalt bereits mehrere Instanzen durchlaufen haben. Voraussetzung ist, dass ein Schuldner seine Rechnungen nicht fristgerecht bezahlt hat, sodass er in Zahlungsverzug gerät und mehrere Mahnungen erhält.
Werden diese Forderungen vom Schuldner dennoch nicht erfüllt und kommt auch keine gütliche Einigung zustande, kann der Gläubiger ein gerichtliches Mahnverfahren anstrengen, in dem er bei berechtigten Forderungen einen Vollstreckungstitel erwirbt. Erst dann darf der Gerichtsvollzieher aktiv werden.
Er kann die titulierte Geldforderung beitreiben, was zu seinen primären Aufgaben gehört. Weitere Aufgaben eines Gerichtsvollziehers sind unter anderem die Zwangsräumung von Grundstücken und Wohnungen oder die Abnahme einer Vermögensauskunft.