GLOSSAR
ESUG
Die Abkürzung wird im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren benutzt und steht für den Begriff "Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen". Das ESUG ist seit dem 1. März 2013 in Kraft. Kurz gesagt handelt es sich um eine Erweiterung der bereits existierenden Insolvenzordnung. Das ESUG verfolgt das Ziel, von der Insolvenz bedrohte Unternehmen rechtzeitig zu sanieren, so dass die Einleitung eines Insolvenzverfahrens vermieden wird.
Das ESUG erweitert beispielsweise die Eigenverwaltung in der vorläufigen Insolvenz, um dem Unternehmen die Möglichkeit zur Sanierung zu geben, räumt andererseits aber den Gläubigern im vorläufigen Insolvenzverfahren auch mehr Mitspracherecht ein. Das sogenannte Schutzschirmverfahren schützt den Schuldner für eine festgelegte Zeitdauer gegen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.