Privatinsolvenzen einsehen auf Insolvenzbekanntmachungen.de

Privatinsolvenzen einsehen auf Insolvenzbekanntmachungen.de

Alleine im Jahr 2017 gab es deutschlandweit 71.896 Schuldner, die eine Privatinsolvenz erfolgreich angemeldet haben. Seit 1999 haben ca. 1,3 Millionen Privatpersonen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, ihren Schuldenberg mittels gerichtlichem Insolvenzverfahren zu bekämpfen.

Das Thema Schulden und Zahlungsunfähigkeit ist vielen Menschen unangenehm. Kein Wunder, denn anders als in anderen Ländern der Welt wird eine Insolvenz in Deutschland sehr schnell als persönliches Scheitern gesehen. Da scheint es auf dem ersten Blick nicht hilfreich, dass jedermann Privatinsolvenzen einsehen kann …

Seit 2002 sind Verbraucherinsolvenzen öffentlich einsehbar

Nach § 9 der Insolvenzordnung sollen seit 2002 auch Verbraucherinsolvenzen öffentlich gemacht werden. Vorher war das nur für Unternehmensinsolvenzen der Fall. Auf der Website Insolvenzbekanntmachungen.de stellen alle Insolvenzgerichte der Bundesrepublik Deutschland ihr Insolvenzverfahren online. Eine Aktualisierung der Daten findet mehrmals täglich statt.

Bei den Angaben, die Sie dort finden, handelt es sich um offizielle Auskünfte. Wenn Sie dort recherchieren, können Sie also davon ausgehen, dass alle Privatinsolvenzen lückenlos gespeichert werden. Die öffentliche Bekanntmachung im Internet ist übrigens auch ausreichend, um alle Beteiligten des Insolvenzverfahrens zu informieren.

Warum ist es sinnvoll, dass die Insolvenz einer Privatperson veröffentlicht wird?

Der erste Grund ist, dass es sich bei einem Insolvenzverfahren um ein offizielles Gerichtsverfahren handelt. Und Gerichtsverhandlungen sind – bis auf wenige Ausnahmen – öffentlich.

Der zweite ist ein wirtschaftlicher Grund. Vor 2002 konnten sich nur Verbraucher darüber informieren, ob ein Unternehmen insolvent ist. Jetzt ist es für beide Parteien möglich zu recherchieren, ob eine Überschuldung bzw. Zahlungsunfähigkeit vorliegt.

Das ist durchaus sinnvoll, da sich die Art und Weise sehr verändert hat, wie wir konsumieren. Wurden früher viele Waren persönlich in mit Bargeld bezahlt, bietet der E-Commerce heutzutage unzählige Zahlungsmöglichkeiten an, bei denen es im Nachhinein häufiger zu Problemen kommen kann. Ein Stichwort ist die Bezahlung auf Rechnung.

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Welche Daten findet man auf Insolvenzbekanntmachungen?

Die veröffentlichten Daten können den Namen (Geburtsnamen), das Geburtsdatum, die Anschrift, den Geburtsort und das Aktenzeichen umfassen. Falls vorhanden, wird auch der Beruf des Schuldners angegeben.

Absatz zwei des § 9 InsO besagt zusätzlich, dass das Insolvenzgericht berechtigt ist, weitere Veröffentlichungen zu veranlassen. So kann es in manchen Fällen sein, dass man von „den teilnehmenden Forderungen“ und dem „zur Verteilung“ stehenden Betrag erfährt.

Auf dem Insolvenzportal findet man ggf. auch die aktuellen Statusmeldungen. Bei einer erfolgreichen Verbraucherinsolvenz wird zu guter Letzt darauf hingewiesen, dass die Restschuldbefreiung erteilt wurde.

Tipps zur Suche

Wenn Sie in Erfahrung bringen möchten, ob sich eine Person im Insolvenzverfahren befindet, müssen Sie zunächst wissen, welches Insolvenzgericht zuständig ist. Des Weiteren benötigen Sie eine weitere Angabe, z.B. den Namen oder die Anschrift.

Sie haben die Wahl zwischen einer „Uneingeschränkten Suche“ und einer „Detailsuche“. Bitte beachten Sie, dass Sie bei einer uneingeschränkten Suche (die voreingestellt ist) nur die Verfahren angezeigt bekommen, die in den letzten zwei Wochen bekanntgemacht wurden.

Hat sich ein Schuldner vor etwas längerer Zeit für eine Privatinsolvenz entschieden, sollten Sie dementsprechend die „Detailsuche“ wählen.

Wie lange kann man die Daten einer Privatinsolvenz einsehen?

Die Informationen werden spätestens sechs Monate nach der Einstellung des Verfahrens von der Plattform gelöscht. Das ist für Schuldner beruhigend zu wissen, da so ein potenzieller zukünftiger Stolperstein aus dem Weg geräumt wird.

Weitere Auskünfte nur über das zuständige Insolvenzgericht

Sollten weitere Interessen bestehen und Auskünfte erforderlich sein, müssen sich die Interessenten stets an das zuständige Insolvenzgericht wenden. Allerdings hat auch dieses nur eine beschränkte Auskunftspflicht.

Info: Europäisches e-Justizportal

Über den Verbund der Insolvenzregister kann man übrigens nach Insolvenzverfahren von natürlichen oder juristischen Personen in der EU suchen. Von den Mitgliedsstaaten sind zurzeit jedoch nur neun dabei: Tschechische Republik, Deutschland, Estland, Italien, Lettland, Niederlande, Österreich, Rumänien und Slowenien.

Fazit

Schuldner sollten aufgrund der Veröffentlichungspflicht nicht zögern, wenn es darum geht, eine Privatinsolvenz zu beantragen. Es ist richtig, dass auch Nachbarn, Kollegen und Freunde davon erfahren können. Viel wahrscheinlicher ist es aber, dass mögliche Geschäfts- bzw. Vertragspartner das Portal für Recherchen nutzen.

Andererseits gibt es – nachdem kein außergerichtlicher Vergleich mit den Gläubigern erzielt werden konnte – keine bessere Chance, um auf absehbare Sicht der Schuldenspirale zu entkommen. Und die sollte man sich nicht entgehen lassen, sondern möglichst schnell handeln!

 

Schuldnerberatung Schulz: Oliver Schulz (Rechtsanwalt / Fachanwalt für Insolvenzrecht)
Oliver Schulz

Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.

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