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VERBRAUCHERINSOLVENZ

Das Insolvenzverfahren für Privatpersonen im Überblick

Definition Verbraucherinsolvenz: Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist die vereinfachte Variante des allgemeinen Insolvenzverfahrens (Regelinsolvenz) in Deutschland. Seit Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999 bietet es natürlichen Personen die Chance, sich nach maximal drei Jahren von ihren Schulden zu befreien. Besser gesagt: Das Insolvenzgericht erteilt die Restschuldbefreiung.

Da es überwiegend von Privatpersonen in Anspruch genommen werden darf, hat sich im allgemeinen Sprachgebrauch der Begriff Privatinsolvenz etabliert.

Schuldner, die bereits zahlungsunfähig sind (§ 17 InsO) oder Personen, denen die Zahlungsunfähigkeit droht (§ 18 InsO), können mit einer Verbraucherinsolvenz den finanziellen Neustart schaffen. Bevor das Insolvenzverfahren eröffnet werden kann, muss der Schuldner versuchen, sich mit seinen Gläubigern zu einigen. Das ist sehr sinnvoll und klappt öfter, als man vielleicht denkt. Vor allem wenn Schuldner professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, führt der Vergleich zu einer teils deutlich reduzierten Schuldensumme (siehe Verhandlungsergebnisse). Außerdem ist der Schuldner i.d.R. schneller schuldenfrei.

Falls es nicht zu einer sogenannten außergerichtlichen Schuldenbereinigung kommt, muss eine geeignete Person (§ 305 InsO) das Scheitern des Einigungsversuchs bestätigen. Dieses Dokument ist zwingend notwendig, um den Insolvenzantrag zu stellen.

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    Für wen gilt das Verbraucherinsolvenzverfahren?

    Wer nie selbständig war, kann das vereinfachte Insolvenzverfahren durchlaufen. Unter bestimmten Umständen gilt das Verbraucherinsolvenzverfahren auch für Selbständige. Diese fallen ebenfalls unter die Verbraucherinsolvenz, wenn …

    – ihre Vermögensverhältnisse überschaubar sind und sie weniger als 20 Gläubigern Geld schulden.
    – keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen, z.B. Lohnsteuer, Krankenkassenbeiträge oder Gehaltszahlungen.

    Abgrenzung Regelinsolvenz / Verbraucherinsolvenz (Privatinsolvenz)

    Welche Vorteile hat die Verbraucherinsolvenz?

    Mithilfe des vereinfachten Insolvenzverfahrens sind Schuldner nach spätestens drei Jahren schuldenfrei. Nach Insolvenzeröffnung genießen sie Pfändungsschutz, d.h. Pfändungen durch Gläubiger oder Gerichtsvollzieher sind nicht mehr möglich. Während der Insolvenzphase ist das Existenzminimum durch Pfändungsfreigrenzen gesichert.

    Für viele Schuldner ist es ein Segen, nicht mehr direkt mit den Gläubigern kommunizieren zu müssen. Außerdem berichten die meisten Insolvenzler, dass sie einen besseren Überblick über Finanzen haben und ruhiger schlafen!

    Welche Nachteile hat die Privatinsolvenz?

    Wer in der Insolvenz steckt, muss mit dem pfändungsfreien Betrag des Einkommens zurechtkommen. Das fällt nicht allen leicht. Darüber hinaus leidet die Bonität, sodass es schwieriger ist, Verträge bzw. Kaufverträge abzuschließen. Wertvolle Gegenstände werden zu Beginn der Verbraucherinsolvenz verwertet. Man muss sich ggf. auch vom Auto trennen.

    Der Arbeitgeber erfährt von der Verbraucherinsolvenz, da er durch seine Lohnbuchhaltung involviert ist. Die Insolvenz wird via Insolvenzbekanntmachungen veröffentlicht, d.h. Dritte können vom Insolvenzverfahren Kenntnis erlangen. Darüber hinaus gibt es auch Schulden, die von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind, z.B. Forderungen aus Straftaten.

    Wie teuer ist das Insolvenzverfahren für private Verbraucher?

    Eine Verbraucherinsolvenz ist nicht kostenlos. Es fallen Gerichtskosten und Gebühren für den Treuhänder an. Beide Posten werden anhand der Insolvenzmasse berechnet, sodass man über die Kosten keine pauschale Aussage treffen kann. Die Kosten für Gericht und Treuhänder kann man stunden oder in Raten zahlen.

    Lässt man sich von einem Rechtsanwalt und/oder einer privaten Schuldnerberatung beraten, was sehr sinnvoll ist, fallen weitere Kosten an. Diese Beratungskosten kann man sparen, wenn man eine öffentliche Schuldnerberatungsstelle aufsucht. Problematisch ist hier jedoch, dass man teilweise sehr lange auf Termine warten und in Sachen Bürokratie ziemlich viel selbst erledigen muss.

    Mit einem Beratungshilfeschein lassen sich die Kosten reduzieren. Allerdings nur bis zu dem Zeitpunkt, an dem der gescheiterte Einigungsversuch mit den Gläubigern bestätigt wird.

    Wie ist der Ablauf einer Verbraucherinsolvenz?

    1. Außergerichtliche Schuldenregulierung: Nachdem der Stand der aktuellen Forderungen in Erfahrung gebracht wurde, wird ein Schuldenbereinigungsplan erstellt – idealerweise mit professioneller Unterstützung. Damit wird versucht, eine Einigung mit den Gläubigern zu erzielen. Lehnt nur ein Gläubiger den Plan ab oder hört nicht auf, beim Schuldner zu pfänden, gilt der außergerichtliche Vergleich als gescheitert.

    2. Gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren: Das Scheitern des Einigungsversuchs muss sich der Schuldner von einer geeigneten Person oder Stelle bestätigen lassen. Diese Bescheinigung reicht er zusammen mit dem Insolvenzantrag und weiteren Formularen beim zuständigen Insolvenzgericht ein.

    3. Verbraucherinsolvenzverfahren: Hat das Gericht festgestellt, dass das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren Aussicht auf Erfolg hat, eröffnet es das vereinfachte Insolvenzverfahren. Der Treuhänder beginnt nun damit, das pfändbare Vermögen des Schuldners zu verwerten.

    4. Wohlverhaltensphase / Restschuldbefreiungsverfahren (Dauer: max. 3 Jahre): Während dieser Phase tritt der Schuldner sein pfändbares Einkommen an den Treuhänder ab. Der Treuhänder zieht die Verfahrenskosten ab und verteilt den Rest an die Gläubiger. Außerdem muss sich der Schuldner „wohl verhalten“ und die sogenannten Obliegenheiten beachten. Er muss arbeiten bzw. sich um eine Arbeitsstelle bemühen, jeden Arbeitsplatz- oder Wohnortwechsel mitteilen und darf keine Zahlungen an einzelne Gläubiger leisten. Verstößt er gegen diese Regeln, droht die Versagung der Restschuldbefreiung.

    5. Restschuldbefreiung: Hat sich der Schuldner an die Obliegenheiten gehalten, wird er vom Insolvenzgericht von allen Schulden befreit, die er gegenüber allen Insolvenzgläubigern hat. Die Verbraucherinsolvenz ist dann erfolgreich beendet.
    Info: Es gibt auch Schulden, die nicht erlassen werden. Das sind z.B. Forderungen wegen vorsätzlicher Delikte / Straftaten (Körperverletzung, Betrug etc.).

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    Schuldnerberatung Schulz: Oliver Schulz (Rechtsanwalt / Fachanwalt für Insolvenzrecht)
    Oliver Schulz

    Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.

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