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Insolvenzquote

Mit dem Begriff Insolvenzquote wird der Anteil bezeichnet, den jeder Gläubiger auf den festgestellten Anteil der von ihm angemeldeten Forderungen erhält. Die Insolvenzquote wird aus dem Verhältnis der zur Verteilung verfügbaren Insolvenzmasse zu den anerkannten Insolvenzforderungen. Die Insolvenzquote wird in Prozent angegeben und liegt i.d.R. bei 5-8 %, d.h. der Gläubiger erhält von seiner Forderung in der Regel nur 5-8 % zurück.

Ein Gläubiger hat an den Insolvenzverwalter eine Insolvenzforderung gestellt. Wegen lückenhafter Nachweise (fehlende Belege) kann aber nur ein Teil der Forderung anerkannt werden. Von der verfügbaren Insolvenzmasse werden zuerst die Kosten des Insolvenzverfahrens abgezogen. Aus den verbleibenden Mitteln wird die Insolvenzquote berechnet.

Das bedeutet, wie viel Geld der Gläubiger aus seiner Forderung erhält. Wenn die Insolvenzquote 20 Prozent beträgt, erhält der Gläubiger aus einer Forderung von 1.000 Euro 200 Euro ausgezahlt.

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