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Insolvenzmasse

Als Insolvenzmasse wird das gesamte Vermögen des Insolvenzschuldners bezeichnet, dass er zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens besitzt oder während der Dauer des Verfahrens noch erlangt. Zur Insolvenzmasse gehören zum Beispiel Guthaben auf Konten, Aktien, Bargeld aber auch Sachwerte wie Inventar, Maschinen, Fertigprodukte, Rohstoffe, Halbartikel und Immobilien wie Häuser und Grundstücke.

Die gesamte Insolvenzmasse wird in der Vermögensübersicht erfasst. Nicht zur Insolvenzmasse gehört das Eigentum Dritter oder gemietete oder geleaste Sachen. Im Prinzip gehören alle pfändbaren Werte zur Insolvenzmasse. Davon ausgeschlossen sind auch alle Dinge, die nicht gepfändet werden können.

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