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Pfändungsschutzkonto

Das so genannte P-Konto (Pfändungsschutzkonto) ist ein normales Girokonto, dass dem Inhaber Schutz gegen eine Kontopfändung gewährt. Nur der Teil des Guthabens auf dem P-Konto kann gepfändet werden, dessen Höhe den Pfändungsfreibetrag laut Pfändungstabelle übersteigt.

Wenn beispielsweise ein Single 1.350 Euro Guthaben auf seinem P-Konto hat, kann der Gläubiger davon lediglich 200 Euro pfänden lassen, weil der Pfändungsfreibetrag für Singles im Jahr 2018 1.133 Euro/Monat beträgt.

Jedes existierende Girokonto kann auf Antrag bei der kontoführenden Bank in ein P-Konto umgewandelt werden. In der Regel kostet ein P-Konto höhere Gebühren als ein normales Girokonto. Nur natürliche Personen dürfen ein P-Konto besitzen.

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