Existenzminimum in Deutschland - die wichtigsten Informationen

Existenzminimum 2021 – die wichtigsten Informationen

Nicht jeder Mensch schafft es, seinen Lebensunterhalt aus eigener Kraft zu decken. Insbesondere Rentnern, Alleinerziehenden, Geringverdienern und Erwerbslosen steht oft weniger Geld im Monat zur Verfügung, als sie zum Leben brauchen. Die Corona-Krise hat die Situation noch verschärft: Viele Arbeitnehmer beziehen Kurzarbeitergeld, zahlreiche Gastronomen und Künstler haben ihre Einkommensquelle verloren. Gleichzeitig steigen vielerorts die Kosten für Miete, Energie und Nahrungsmittel. Wer weniger als das sogenannten Existenzminimums zur Verfügung hat, kann in Deutschland staatliche Mittel wie Arbeitslosengeld II und Grundsicherung in Anspruch nehmen.

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In den folgenden Absätzen haben wir Antworten auf die 10 wichtigsten Fragen zum Thema zusammengetragen.

1. Wie lautet die Definition des Begriffs Existenzminimum?

Das Existenzminimum ist definiert als die Summe der Mittel, die eine Person benötigt, um ihre materiellen Bedürfnisse zu befriedigen. Dabei wird zwischen den folgenden Begriffen unterschieden:

– Sächliches Existenzminimum: umfasst materielle Mittel wie Nahrung, Kleidung, Wohnraum und medizinische Versorgung.
– Soziokulturelles Existenzminimum: umfasst kulturelle und politische Bildung und Teilhabe.
– Schuldrechtliches Existenzminimum: umfasst die Pfändungsfreigrenzen bei Pfändung oder Privatinsolvenz.
– Steuerrechtliches Existenzminimum: umfasst die steuerlichen Freibeträge.

Rechtsgrundlage in Deutschland bilden § 32a Einkommenssteuergesetz (EStG) und § 850c Zivilprozessordnung (ZPO).

2. Wer legt das Existenzminimum fest?

Das Existenzminimum wird von der Bundesregierung festgelegt. Als Grundlage dient der „Bericht über die Höhe des Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern“, kurz als Existenzminimumsbericht bezeichnet, der alle zwei Jahre herausgegeben wird. An diesem Bericht orientiert sich auch die Höhe des Kindergelds.

3. Wie hoch ist das Existenzminimum 2021 in Deutschland?

Für Erwachsene beträgt das sächliche Existenzminimum 2021 im Jahr 9.744 Euro. Das sind 48 Euro mehr als im Jahr 2020. Der steuerliche Grundfreibetrag für Erwachsene liegt bei 9.408 Euro. Wer weniger verdient, muss keine Einkommenssteuer zahlen.

Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt 2021 von 5.460 auf 5.172 Euro, erhöht sich also um 288 Euro. Familien mit Kindern steht zudem ein Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf zu. Dieser steigt ebenfalls um 288 Euro auf 2.928 Euro. Das Kinderexistenzminimum liegt damit bei insgesamt 8.388 Euro. Das sind 576 Euro mehr als 2020.

4. Wie berechnet man das Existenzminimum?

Für die Berechnung wird das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) herangezogen. Im Jahr 2021 steht einer alleinstehenden Person ein sozialhilferechtlicher Regelsatz von 446 Euro im Monat zu.

Die sozialhilferechtlichen Regelsätze wiederum basieren auf der sogenannten Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS). Mit Hilfe dieser Umfrage ermittelt der Gesetzgeber die privaten Verbrauchsausgaben. Ferner berücksichtigt der Regelsatz die Preisentwicklung für Güter und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs sowie die Entwicklung der Nettolöhne.

In die Berechnung des Existenzminimums fließen weiterhin angemessene Wohnkosten mit ein. Welche Bruttokaltmiete als angemessen gelten, leitet sich aus der in der Wohngeldstatistik 2018 ab. Um Mietsteigerungen zu berücksichtigen, werden der Bruttokaltmiete 2,5 Prozent für 2019 und jeweils 2 Prozent für 2020 und 2021 hinzugerechnet.

Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS): Für die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (ESV) befragt das Statistische Bundesamt alle fünf Jahre private Haushalte zu deren Lebensverhältnissen. Die letzte ESV fand im Jahr 2018 statt. Mehr als 55.000 Haushalte nahmen teil. Die Befragung liefert unter anderem Informationen dazu, wie viel Geld Haushalte für Energie, Heizung und Lebensmittel ausgeben.

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5. Was beinhaltet das Existenzminimum?

Das sächliche Existenzminimum beinhaltet die folgenden Posten:

– Regelbedarf: für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Energie, Hausrat und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens
– Bildungs- und Teilhabebedarf für Kinder
– Mietkosten
– Heizkosten

Hinzu kommen Leistungen für Kranken- und Pflegeversicherung. Posten wie Alkohol, Zigaretten, Kraftstoff oder Futter für Haustiere werden bei der Festlegung nicht berücksichtigt.

Für 2021 gilt …

Erwachsene:
– Regelsatz: 5.352 Euro
– Mietkosten: 3.612 Euro
– Heizkosten: 780 Euro
– Insgesamt: 9.744 Euro

Kinder:
– Regelsatz: 3.780 Euro
– Bildung und Teilhabe: 324 Euro
– Mietkosten: 1.092 Euro
– Heizkosten: 216 Euro
– Insgesamt: 5.412 Euro

6. Was bedeutet physisches Existenzminimum?

Dieser Bereich umfasst alle Mittel, die für die Befriedigung materieller Bedürfnisse notwendig sind. Dazu gehören Nahrungsmittel, Kleidung, Wohnung sowie die medizinische Versorgung im Notfall. Zum physischen Existenzminimum werden neben dem sächlichen auch das steuerliche und schuldrechtliche Existenzminimum gerechnet.

7. Was bedeutet soziokulturelles Existenzminimum?

Die in Deutschland geltende Definition des Existenzminimums geht davon aus, dass Menschen nicht nur ihre unbedingt notwendigen Bedürfnisse decken müssen. Bürgerinnen und Bürger haben darüber hinaus ein Anrecht auf politische, soziale und kulturelle Teilhabe. Diese immateriellen Güter werden unter dem Begriff soziokulturelles Existenzminimum zusammengefasst.

8. Gibt es eine Tabelle für das Existenzminimum?

Eine Tabelle gibt es für das schuldrechtliche Existenzminimum. Die sogenannte Pfändungstabelle legt fest, welche Beträge ein Schuldner bei Pfändung oder im Falle einer Privatinsolvenz pro Monat behalten darf. Die Pfändungsfreigrenzen werden alle zwei Jahre zum 1. Juli an die Lebenshaltungskosten angepasst.

Aktuell liegt der Sockelbetrag für Alleinstehende bei 1.179,99 Euro netto im Monat. Leben unterhaltspflichtige Personen im Haushalt des Schuldners, gelten höhere Pfändungsfreigrenzen. Liegt das Nettoeinkommen über der Freigrenze, wird der darüber liegende Betrag zwischen Schuldner und Gläubigern geteilt.

9. Wo beantragt man das Existenzminimum?

Liegen die eigenen Einkünfte unter dem Existenzminimum, kann man staatliche Hilfe beantragen. Erwerbslose und Geringverdiener erhalten Arbeitslosengeld II. Der Antrag ist beim örtlichen Jobcenter der Arbeitsagentur einzureichen.

Rentner und Personen mit dauerhafter Erwerbsminderung können die Grundsicherung in Anspruch nehmen. Der Antrag auf Grundsicherung ist beim zuständigen Sozialamt zu stellen. Alternativ kann man ihn bei der Deutschen Rentenversicherung einreichen, die ihn an die zuständige Stelle weiterleitet.

10. Wie hoch ist das Existenzminimum in der Schweiz bzw. in Österreich?

Wer legal in der Schweiz lebt, hat Anspruch auf Sozialhilfe zur Deckung des Existenzminimums. Die Kantone und Gemeinden rechnen dabei leicht unterschiedlich. In der Regel erhält ein Ein-Personen-Haushalt rund 1.000 Schweizer Franken, ein Zwei-Personen-Haushalt 1.500 Schweizer Franken im Monat. Hinzugerechnet werden die Mietkosten für eine einfache Wohnung sowie die Krankenkassenprämien inklusive Selbstbehalt.

In Österreich legt die Existenzminimumverordnung das nichtpfändbare Einkommen fest. Im Jahr 2021 gilt ein ein Sockelbetrag von 1.150 Euro netto im Monat.

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Ausblick

Angesichts der andauernden Corona-Pandemie und der steigenden Lebenshaltungskosten ist zu erwarten, dass noch mehr Menschen Hilfe zur Sicherung des Existenzminimums in Anspruch nehmen müssen. Um Familien zu entlasten, hat die Bundesregierung bereits vorgeschlagen, den steuerlichen Grundfreibetrag ab dem Veranlagungszeitraum 2021 auf 9.696 Euro zu erhöhen. Der Kinderfreibetrag soll auf 5.460 Euro angehoben werden.

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Schuldnerberatung Schulz: Oliver Schulz (Rechtsanwalt / Fachanwalt für Insolvenzrecht)
Oliver Schulz

Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.

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