FAQ Beratungsschein / Beratungshilfeschein

FAQ Beratungsschein / Beratungshilfeschein

Geringverdiener und Menschen in finanzieller Schieflage verzichten häufig aus Kostengründen auf die Vertretung durch einen Rechtsanwalt. Das muss nicht sein! Denn für diesen Personenkreis stellt der Staat ein hilfreiches Instrument zur Verfügung, den Beratungsschein bzw. Beratungshilfeschein.

Im Rahmen einer Schuldnerberatung kann dieser z.B. eingesetzt werden, damit der Anwalt einen außergerichtlichen Vergleich mit den Gläubigern erzielt. Im folgenden Artikel beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen zum Thema.


INHALT DIESER SEITE

1. Was ist ein Beratungsschein?

2. Wie bekommt man einen Beratungsschein?

3. Welche Voraussetzungen gibt es für die Bewilligung des Beratungsscheins?

4. Welche Frist ist für die Antragstellung einzuhalten?

5. Welche Leistungen umfasst der Beratungsschein?

6. Darf ein Rechtsanwalt einen Beratungsschein ablehnen?

7. Welche Unterlagen werden für die Antragstellung des Beratungsscheins benötigt?


1. Was ist ein Beratungsschein?

Der Beratungsschein für Beratungshilfe gibt Personen mit geringem Einkommen die Möglichkeit, sich gegen eine geringe Gebühr in außergerichtlichen Angelegenheiten durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen.

Grundsätzlich bekommen auch Personen in schwierigen finanziellen Situationen einen Beratungshilfeschein. Diese können sich damit fachlichen Rat und Unterstützung bei einen Rechtsanwalt oder Schuldenberater zur außergerichtlichen Vorbereitung oder Vermeidung der Privatinsolvenz holen.

Der Rechtsanwalt bzw. Schuldnerberater erhält lediglich eine geringe Gebühr von 15 EUR. Die restlichen Gebühren rechnet er mit der Staatskasse ab. Das Beratungshilfeverfahren beim zuständigen Amtsgericht selbst ist für den Antragsteller kostenlos.

2. Wie bekommt man einen Beratungsschein?

Der Antrag auf Beratungshilfe kann schriftlich per Formular oder mündlich beim zuständigen Amtsgericht gestellt werden, in dessen Bezirk sich der Hauptwohnsitz des Antragstellers befindet. Es empfiehlt sich, vorab telefonisch einen Termin für die Antragstellung zu vereinbaren und sich nach den erforderlichen Unterlagen zu erkundigen. Dieses Vorgehen unterstreicht ein ernsthaftes Interesse an der Beratungshilfe und erhöht die Chance auf Bewilligung.

Der zuständige Rechtspfleger beim Amtsgericht prüft dann die Bewilligungsvoraussetzungen und stellt den Beratungsschein für Beratungshilfe aus. Pro außergerichtlicher Angelegenheit stellt das Gericht nur einmal einen Beratungsschein aus.

3. Welche Voraussetzungen gibt es für die Bewilligung des Beratungsscheins?

Grundvoraussetzung für die Bewilligung des Beratungsscheins ist ein niedriges Einkommen (z.B. als Rentner, Arbeitsloser, Sozialhilfeempfänger). Des Weiteren muss die Wartezeit für eine öffentliche Schuldnerberatung unangemessen lang sein. Da die Wartezeit bei öffentlichen Schuldnerberatungen im Bundesdurchschnitt bei ca. 6-9 Monate liegt, sollte man sich dieses entsprechend bestätigen lassen.

Auch darf es keine weitere Möglichkeit der kostenlosen Beratung/Vertretung in der außergerichtlichen Angelegenheit geben (z. B. durch Gewerkschaft, Rechtsschutzversicherung). Das zuständige Amtsgericht darf in gleicher Angelegenheit nicht bereits einen Beratungsschein für Beratungshilfe bewilligt oder versagt haben.

4. Welche Frist ist für die Antragstellung einzuhalten?

Hat der Antragsteller zunächst ohne Beratungshilfeschein einen Rechtsanwalt oder Schuldenberater aufgesucht, so muss der Antrag auf Bewilligung der Beratungshilfe spätestens vier Wochen ab Beginn der Beratungstätigkeit des Rechtsanwalts oder Schuldenberaters beim zuständigen Amtsgericht vorliegen.

5. Welche Leistungen umfasst der Beratungsschein?

In der Verbraucherinsolvenz umfasst der Beratungsschein i.d.R. die außergerichtliche Vertretung durch einen Rechtsanwalt oder Schuldnerberater. Dabei geht es u.a. um den notwendigen Schriftverkehr oder die telefonische Kommunikation mit den Gläubigern.

Die außergerichtliche Vertretung geht dabei so lange, bis

  • eine Partei Klage bei Gericht einreicht,
  • zwischen den Parteien eine außergerichtliche Einigung erzielt wurde oder
  • eine Partei aufgibt.

Wurde zuvor bereits in der gleichen Angelegenheit eine Klage bei Gericht eingereicht, ist ein Antrag auf Bewilligung der Beratungshilfe nicht mehr möglich. Es kann dann nur noch ein Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt werden.

Sollten Sie einen Beratungshilfeschein / Berechtigungsschein für eine Schuldnerberatung haben, so können Sie uns diesen vorlegen. Unsere Kosten werden dann von der Staatskasse getragen.

Kontaktieren Sie uns jetzt per Formular für eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung!

6. Darf ein Rechtsanwalt einen Beratungsschein ablehnen?

Gemäß § 49 Abs. 1 BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung) ist ein Rechtsanwalt zur Übernahme der bewilligten Beratungshilfe verpflichtet. Er kann diese jedoch aus wichtigem Grund ablehnen. Gemäß § 16 a Abs. 3 BORA (Berufsordnung für Rechtsanwälte) können wichtige Gründe

  • in der Person des Rechtsanwalts selbst (z. B. Erkrankung, berufliche Überbelastung) oder
  • im Verhalten oder der Person des Mandanten (z. B. die erforderliche Mitarbeit wird verweigert, Einkommens- und Vermögensverhältnisse rechtfertigen keine bewilligte Beratungshilfe) begründet liegen.

7. Welche Unterlagen werden für die Antragstellung des Beratungsscheins benötigt?

Unabhängig davon, ob der Antrag auf Bewilligung des Beratungshilfescheins schriftlich per Formular oder mündlich beim zuständigen Amtsgericht gestellt wird, müssen folgende Unterlagen dem Rechtspfleger vorgelegt werden:

  • Gültiger Personalausweis des Antragstellers
  • Aktueller Einkommensnachweis des Antragstellers sowie des Ehepartners (z. B. Verdienstbescheinigung, Bescheinigung über den Bezug von Arbeitslosengeld)
  • Nachweis über Unterhaltsverpflichtungen
  • Vorlage der letzten Bankauszüge
  • Vorlage des aktuellen Mietvertrages sowie Nachweis über Heizungs- oder Stromkosten
  • Ggf. Unterlagen zur Angelegenheit (z. B. Schriftverkehr mit der Gegenseite)

 

Schuldnerberatung Schulz: Oliver Schulz (Rechtsanwalt / Fachanwalt für Insolvenzrecht)
Oliver Schulz

Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.

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