Vollstreckungsankündigung - so reagieren Sie richtig

Vollstreckungsankündigung – so reagieren Sie richtig

Wenn eine Vollstreckungsankündigung im Briefkasten liegt, ist die Panik bei den Empfängern oft groß. Steht jetzt etwa bald der Gerichtsvollzieher vor der Tür oder droht die Kontopfändung?

Tatsächlich sollten Sie nach dem Erhalt des Schreibens schnell handeln. Mit den richtigen Maßnahmen lässt sich eine Zwangsvollstreckung abwenden.

Hier erfahren Sie, wie Sie reagieren sollten.

Die Vollstreckungsankündigung – was ist das eigentlich?

Eine Vollstreckungsankündigung erhalten Sie, wenn Sie offene Rechnungen nicht begleichen und auch auf Zahlungserinnerungen und Mahnungen nicht reagieren. Mit der Vollstreckungsankündigung räumen Gläubiger Ihnen eine letzte Frist ein, innerhalb derer Sie die Forderung zahlen können. Bleiben Sie nun untätig, erfolgt die Zwangsvollstreckung.

Wichtig zu wissen: Bei der Vollstreckungsankündigung handelt es sich noch nicht um einen Vollstreckungsbescheid. Das Schreiben kündigt, wie der Name bereits besagt, die Vollstreckung erst an, informiert den Schuldner also darüber, dass bei Nichtzahlung eine Zwangsvollstreckung erfolgen wird.

Vor der tatsächlichen Pfändung muss Schuldnern noch der Vollstreckungsbescheid zugestellt werden.

Wer verschickt eine Vollstreckungsankündigung?

Eine Vollstreckungsankündigung kann sowohl von privaten wie auch von staatlichen Gläubigern verschickt werden. Zu den privaten Gläubigern gehören etwa Banken, Versandhäuser oder Telekommunikationsunternehmen, mit denen Sie Verträge abgeschlossen haben. Rechtliche Grundlage für die Vollstreckung privatrechtlicher Forderungen bildet die Zivilprozessordnung (ZPO). Private Gläubiger müssen zunächst einen vollstreckbaren Titel beim Amtsgericht erwirken, bevor sie die Zwangsvollstreckung einleiten dürfen.

Anders sieht das bei staatlichen Gläubigern aus. Die Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Forderungen erfolgt auf Grundlage des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz (VwVG). Staatliche Behörden dürfen bereits bei einer Überschreitung der Zahlungsfrist die Pfändung einleiten. Auf eine Entscheidung des Amtsgerichts müssen sie nicht warten.

Eine Vollstreckungsankündigung erhalten Sie zum Beispiel vom Finanzamt, wenn Sie Ihre Steuern nicht gezahlt und auch auf die erste Mahnung nicht reagiert haben.

Zu den öffentlich-rechtlichen Gläubigern gehören weiterhin:

  • Die Stadtkasse
  • Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio
  • Das Hauptzollamt, das unter anderem Forderungen für gesetzliche Kranken- und Pflegekassen und Berufsgenossenschaften eintreibt

Diese Informationen finden Sie in der Vollstreckungsankündigung

In der Vollstreckungsankündigung finden Sie viele Informationen, die für Ihr weiteres Vorgehen von Bedeutung sind:

  • Bezeichnung des Gläubigers
  • Art und Höhe der Forderung inklusive Säumniszuschläge
  • Zahlungsfrist – in der Regel beträgt diese 14 Tage ab Erhalt des Schreibens
  • Datum des letzten berücksichtigen Kontostandes
  • Kontoverbindung zur Zahlung der offenen Forderung
  • Ansprechpartner für Fragen und Einwendungen – für gewöhnlich der ursprüngliche Gläubiger
  • Mögliche Vollstreckungsmaßnahmen bei Nichtzahlung

Forderungen auf Berechtigung prüfen

Haben Sie eine Vollstreckungsankündigung erhalten, sollten Sie diese zunächst genau überprüfen. Es kann zum Beispiel vorkommen, dass sich Ihre Zahlung mit der Ausstellung des Schreibens überschnitten hat. Haben Sie die geforderten Beiträge bereits überwiesen, teilen Sie dies umgehend dem Gläubiger mit.

Halten Sie die Forderung für unberechtigt, sollten Sie sich schnellstmöglich mit dem Gläubiger in Verbindung setzen und Widerspruch einlegen. Ansprechpartner ist dabei stets der eigentliche Gläubiger, nicht die Vollstreckungsbehörde.

Haben Sie etwa aufgrund offener Forderungen aus einem Handy-Vertrag eine Vollstreckungsankündigung vom Amtsgericht erhalten, wenden Sie sich für den Einspruch direkt an Ihren Handy-Anbieter. Sendet Ihnen das Hauptzollamt eine Vollstreckungsankündigung über offene Krankenkassenbeiträge zu, müssen Sie Ihren Widerspruch an die Krankenkasse richten.

Durch umgehende Zahlung Zwangsvollstreckung vermeiden

Sind die Forderungen berechtigt und noch nicht beglichen, haben Sie die folgenden Möglichkeiten:

  1. Sofortige Zahlung: Sie begleichen die ausstehende Summe sofort. Denken Sie in diesem Fall daran, auch die Säumniszuschläge zu zahlen.
  2. Ratenzahlung vereinbaren: Fehlen Ihnen die finanziellen Mittel, um die geforderte Summe auf einen Schlag zu bezahlen, können Sie versuchen, eine Ratenzahlung zu erwirken. Öffentlich-rechtliche Gläubiger lassen sich häufig auf diese Option ein, um langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Ansprechpartner ist abermals der direkte Gläubiger, nicht die Vollstreckungsbehörde.

Achtung: Geraten Sie mit Ihren Ratenzahlungen in Rückstand, können Gläubiger die Forderung sofort und ohne vorherige Vollstreckungsandrohung vollstrecken lassen!

  1. Stundung: Bei einer Stundung einigen sich Gläubiger und Schuldner darauf, die Forderung für eine bestimmte Zeit auszusetzen. Damit eine Stundung gewährt wird, sind oft gewisse Voraussetzungen zu erfüllen. Das Finanzamt setzt zum Beispiel das Vorliegen einer „erheblichen Härte“ voraus. Eine erhebliche Härte liegt etwa vor, wenn der Schuldner durch die Zahlung der Steuerschuld in ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten geraten würde. Die Prüfung obliegt dem Einzelfall. Ein Eintrag auf Stundung kann meist formlos in Schriftform gestellt werden. Allerdings sollten Sie sicher sein, die geforderte Summe nach Ablauf des Stundungszeitraums zahlen zu können.

Eine Schuldnerberatung hilft bei Verhandlungen mit den Gläubigern

Eine Vollstreckungsankündigung ist oft ein Zeichen für weitreichende Finanzprobleme. Angesichts der steigenden Preise für Energie und Lebensmittel können davon auch Personen betroffen sein, die eigentlich über ein gutes Einkommen verfügen.

Bei langfristigen Zahlungsschwierigkeiten empfiehlt es sich, die Hilfe einer Schuldnerberatungsstelle in Anspruch zu nehmen. Anerkannte Schuldnerberater können unter anderem die Vollstreckungsankündigung auf formale Richtigkeit prüfen und Sie gegebenenfalls beim Widerspruch unterstützen. Bei berechtigten Forderungen nehmen sie Kontakt mit den Gläubigern auf und versuchen, einen außergerichtlichen Vergleich zu erwirken.

Reichen Ihre finanziellen Mittel nicht aus, um die Forderung aus einer Vollstreckungsankündigung zu begleichen, bleibt noch der Weg in die Privatinsolvenz. Voraussetzung ist das Scheitern eines gütlichen Einigungsversuches.

Wir können Ihnen die dafür benötigte Bescheinigung gemäß § 305a Insolvenzordnung (InsO) ausstellen und begleiten Sie auch durchs Insolvenzverfahren.

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FAQ

Wann bekommt man eine Vollstreckungsankündigung?

Eine Vollstreckungsankündigung erhalten Sie, wenn Sie offene Forderungen nicht bezahlt und auch auf Zahlungserinnerungen und Mahnungen nicht reagiert haben.

Was ist der Unterschied zwischen einem Vollstreckungsbescheid und einer Vollstreckungsankündigung?

Bei der Vollstreckungsankündigung handelt es sich um die letzte Maßnahme vor der Einleitung der eigentlichen Zwangsvollstreckung. Sie informiert den Schuldner darüber, dass es bei Nichtzahlung der Forderung zur Pfändung kommt. Der Vollstreckungstitel dagegen berechtigt den Gläubiger dazu, seine Ansprüche mithilfe eines Gerichtsvollziehers oder durch Lohn- oder Kontopfändung durchzusetzen.

Was tun bei Vollstreckungsankündigung?

Nach dem Erhalt einer Vollstreckungsankündigung ist schnelles Handeln gefragt. Prüfen Sie zunächst, ob Sie die geforderte Summe bereits beglichen haben. Ist dies der Fall, teilen Sie das dem Gläubiger mit. Steht die Forderung noch aus, müssen Sie die Summe innerhalb der vorgegebenen Frist bezahlen. Ist dies nicht möglich, können Sie versuchen, mit dem Gläubiger eine Ratenzahlung oder eine Stundung zu vereinbaren. Scheitert dieser Versuch oder reichen Ihre finanziellen Mittel für eine gütliche Einigung nicht aus, bleibt der Weg in die Privatinsolvenz.

Kann man gegen eine Vollstreckungsankündigung Widerspruch einlegen?

Gegen eine Vollstreckungsankündigung können Sie Einwendungen einlegen, wenn Sie etwa die Forderung für ungerechtfertigt halten. Ansprechpartner ist jeweils der ursprüngliche Gläubiger.

Wird eine Vollstreckungsankündigung der Schufa gemeldet?

Strengen private Gläubiger ein Vollstreckungsverfahren an, wird dies für gewöhnlich auch der Schufa gemeldet. Bevor ein Schufa-Eintrag erfolgt, müssen Schuldner mindestens zwei Mahnungen im Abstand von vier Wochen erhalten haben und auf die Möglichkeit eines Schufa-Eintrags bei Nichtzahlung hingewiesen worden sein. Öffentlich-rechtliche Gläubiger leiten bei einer bloßen Vollstreckungsankündigung keine Informationen an die Schufa weiter.

Was passiert nach der Vollstreckungsankündigung?

Zahlen Sie die Forderung nach Erhalt der Vollstreckungsankündigung nicht, beginnt unmittelbar das Zwangsvollstreckungsverfahren. Zu den möglichen Vollstreckungsmaßnahmen gehören die Lohn- oder Kontopfändung, die Pfändung von beweglichem Eigentum und die Abnahme der Vermögensauskunft. Außerdem erfolgt ein Negativ-Eintrag in der Schufa. Mit dem Vollstreckungsverfahren kommen weitere Kosten auf den Schuldner zu.

Foto: Joachim Lechner / stock.adobe.com

Schuldnerberatung Schulz: Oliver Schulz (Rechtsanwalt / Fachanwalt für Insolvenzrecht)
Oliver Schulz

Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.

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