GLOSSAR

Pfändung

Als Pfändung werden Zwangsmaßnahmen bezeichnet, mit deren Hilfe ein Gläubiger die Begleichung seiner Forderungen gegenüber dem Schuldner durchsetzt. Dabei bedient sich der Gläubiger staatlicher Maßnahmen oder Kräfte, beispielsweise eines Gerichtsvollziehers.

Eine Pfändung bedeutet praktisch die Beschlagnahme des Eigentums des Schuldners. Damit der Gläubiger eine Pfändung veranlassen kann, muss er seine Forderung titulieren lassen. Das bedeutet, das Gericht erkennt die Rechtmäßigkeit seiner Forderung an.

Eine Pfändung kann sowohl bei Sachen als auch Vermögenswerten erfolgen. Bei einer Sachpfändung kommt der Gerichtsvollzieher und klebt die berühmt-berüchtigten Pfandsiegel (Kuckuck) auf pfändbare Gegenstände. Sehr häufig wird auch eine Lohnpfändung oder Kontopfändung durchgeführt.

Nicht alles kann gepfändet werden. Bestimmte Gegenstände sind unpfändbar, beim Einkommen muss dem Schuldner das Existenzminimum gelassen werden (Pfändungsfreigrenze).

    KOSTENLOSE ERSTBERATUNG

    Jetzt Beratungsgespräch vereinbaren!

    Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und akzeptiere sie hiermit.

    Nach oben scrollen