AUßERGERICHTLICHE SCHULDENBEREINIGUNG

Der Schuldenvergleich mit Ihren Gläubigern

Die außergerichtliche Schuldenbereinigung bezeichnet den Schuldenvergleich, den der Schuldner mit seinen Gläubigern erzielt. Dadurch hat er die große Chance, sich zeitnah von seinen Schulden zu befreien und ein Insolvenzverfahren zu vermeiden.

Die Durchführung einer außergerichtlichen Schuldenregulierung ist außerdem eine zwingende Voraussetzung für die Verbraucherinsolvenz (Privatinsolvenz). Erst wenn der Schuldner versucht hat, sich mit seinen Gläubigern zu einigen, darf ein Insolvenzverfahren vom Insolvenzgericht eingeleitet werden. Das Scheitern des Versuches muss gemäß § 305 InsO bescheinigt werden. Bei einer Regelinsolvenz gilt diese Voraussetzung übrigens nicht.

Die außergerichtliche Schuldenbereinigung hat für uns höchste Priorität, da sie für Schuldner in den meisten Fällen der einfachste und günstigste Weg ist, um der Schuldenfalle endgültig zu entkommen. Auf dieser Webseite haben wir alle wichtigen Informationen über das Schuldenbereinigungsverfahren für Sie zusammengestellt.

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    VORTEILE DER AUßERGERICHTLICHEN SCHULDENBEREINIGUNG

    Durch einen Schuldenvergleich vermeiden Sie die Insolvenz!

    Der größte Vorteil ist, dass Sie eine Insolvenz vermeiden und sich ohne ein langjähriges Insolvenzverfahren von Ihren Schulden befreien können. Sollte eine Einmalzahlung für eine Einigung mit Ihren Gläubigern ausreichen, sind Sie ggf. bereits nach wenigen Monaten schuldenfrei.

    Auch wenn der Schuldenregulierungsplan Ratenzahlungen vorsieht, starten Sie i.d.R. deutlich früher in ein Leben ohne Schulden. Sie schlafen sicherlich besser und können wieder optimistisch in die Zukunft blicken.

    Weitere Vorteile der Schuldenbereinigung:

    • Bei einem Schuldenvergleich sparen Sie die – nicht unerheblichen – Kosten für ein Insolvenzverfahren.
    • Sofern geschickt verhandelt wird, verzichten die Gläubiger auf einen großen Teil ihrer Forderungen (siehe Verhandlungsergebnisse).
    • Die Abwicklung geschieht diskret und wird – im Gegensatz zu einem Insolvenzverfahren – nicht via Insolvenzbekanntmachungen veröffentlicht.

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    AUßERGERICHTLICHE SCHULDENBEREINIGUNG: MÖGLICHE PROBLEME

    Überlassen Sie die Verhandlungen den Spezialisten

    EIN (!) Gläubiger reicht aus, um den gesamten Schuldenbereinigungsplan platzen zu lassen. Nur wenn alle Gläubiger dem außergerichtlichen Vergleich zustimmen, kann er in die Tat umgesetzt werden.

    Für die Vermeidung der Insolvenz müssen Sie zudem alle Vergleichsraten pünktlich zahlen, was einigen Schuldnern aus den verschiedensten Gründen schwerfällt.

    SO GEHEN WIR VOR

    Der Weg bis zum erfolgreichen Schuldenvergleich

    1. Genaue Schuldenhöhe ermitteln

    Nachdem Sie unsere Schuldnerberatung beauftragt haben, sichten wir Ihre Unterlagen und kontaktieren Ihre Gläubiger. So ermitteln wir den aktuellen Stand Ihrer Schulden und weisen dabei auf Ihren Wunsch nach einer außergerichtlichen Einigung hin. Danach besprechen wir die Situation mit Ihnen und informieren Sie über die Erfolgsaussichten.

    2. Schuldenbereinigungsplan

    Bei aussichtsreicher Lage erarbeiten wir einen individuellen Schuldenbereinigungsplan.

    3. Start der Verhandlungen

    Anschließend beginnen die Verhandlungen mit Ihren Gläubigern. Bei der Berechnung des Schuldenvergleichs achten wir selbstverständlich darauf, dass Sie sich die monatliche Raten auch leisten können und genügend Geld zum Leben haben. Denkbar wäre – ggf. mit Hilfe von Verwandten oder Freunden – auch eine Einmalzahlung, um alle Schulden loszuwerden.

    4. Überzeugungsarbeit

    Es ist davon auszugehen, dass nicht alle Gläubiger der außergerichtlichen Schuldenbereinigung sofort zustimmen. Daher haken wir nach und leisten weitere Überzeugungsarbeit, damit Sie es ohne Privatinsolvenz schaffen.

    5. Schuldenvergleich

    ALLE Gläubiger stimmen dem Schuldenbereinigungsplan zu! Dann zahlen Sie die ausgehandelte Summe entweder in einem Betrag oder in mehreren Raten. Ist das geschehen, sind Sie schuldenfrei und konnten die Insolvenz erfolgreich abwenden.

    SCHEITERN DES EINIGUNGSVERSUCHS

    Ihnen bleibt immer noch ein Insolvenzverfahren ...

    Die außergerichtliche Schuldenbereinigung führte wider Erwarten nicht zu einer Einigung! Dann bleibt Ihnen die Möglichkeit, einen Insolvenzantrag zu stellen (Privatinsolvenz, Regelinsolvenz oder Firmeninsolvenz). Als geeignete Personen stellen Ihnen die Rechtsanwälte der Schuldnerberatung Schulz die benötigte Bescheinigung über das Scheitern der außergerichtlichen Schuldenregulierung aus.

    IHRE VORTEILE BEI SCHULDNERBERATUNG SCHULZ

    Aus diesen Gründen sollten Sie uns beauftragen:

    • Wir sind versiert im Umgang mit Gläubigern und Gerichten.
    • Einen Rechtsanwalt als Partner zu haben verbessert die Verhandlungsposition.
    • Wir übernehmen die Korrespondenz und den ganzen "Schreibkram".
    • Sie sind juristisch immer auf der sicheren Seite.
    • Wir verhandeln intensiv und versuchen, die bestmögliche Lösung für Sie zu finden.
    • Wir betreuen ca. 1.000 Schuldner pro Jahr und können die Schuldensumme i.d.R. deutlich reduzieren.

    ERFOLGREICHE VERHANDLUNGEN

    Beispiele unserer Verhandlungsergebnisse:

    Außergerichtliche Schuldenbereinigung: Erfolgreiche Verhandlung mit Gläubigern. Im Bild: Handshake, symbolisch mit Playmobil-Figuren.

    FALL 1: Mandant aus Hamburg

    • Persönliche Situation des Schuldners: Mandant verheiratet
    • Schulden: 80.022,96 EUR bei 6 Gläubigern
    • Lösung: Einigung mit allen Gläubigern
    • Reduzierung der Gesamtschuld auf: 37.958,76 EUR
    • Monatliche Rate: 701,07 EUR
    • Gesamtersparnis: 42.064,20 EUR zzgl. weiterer Kosten und Zinsen

    FALL 2: Mandant aus Seevetal

    • Persönliche Situation des Schuldners: Mandant verheiratet
    • Schulden: 365.796,63 EUR bei 10 Gläubigern
    • Lösung: Einigung mit allen Gläubigern, Teilverkauf des Grundstückes, Weiterfinanzierung des Hauses durch externen Partner, monatliche Ratenentlastung bei allen Gläubigern, Mandant konnte Immobilie behalten

    FALL 3: Mandant aus Berlin

    • Persönliche Situation des Schuldners: Mandant verwitwet, Pensionär
    • Schulden: 81.437,73 EUR bei 9 Gläubigern
    • Lösung: Einigung mit allen Gläubigern
    • Reduzierung der Gesamtschuld auf: 54.703,14 EUR
    • Monatliche Rate: 671,36 EUR
    • Gesamtersparnis: 26.734,59 EUR zzgl. weiterer Kosten und Zinsen

    FALL 4: Mandantin aus Halle

    • Persönliche Situation der Schuldnerin: Mandantin, verheiratet, Angestellte
    • Schulden: 97.933,03 EUR bei 5 Gläubigern
    • Lösung: Einigung mit allen Gläubigern
    • Reduzierung der Gesamtschuld auf: 18.246,00 EUR
    • Monatliche Rate: 285,90 EUR
    • Gesamtersparnis: 79.626,09 EUR zzgl. weiterer Kosten und Zinsen
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    Photo by Pawel Czerwinski on Unsplash

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