Video-Transkript (Die Antwort zum Nachlesen):
Kann man eine Privatinsolvenz vorzeitig beenden?
Ja, das können Sie mittlerweile. Und das in allen Verfahren, also in der Regelinsolvenz und der Verbraucherinsolvenz. Standdarmäßig läuft das Insolvenzverfahren sechs Jahre - vom ersten Tag der Insolvenzeröffnung bis zur Restschuldbefreiung.
Wenn Sie die Verfahrenskosten einzahlen, kann man einen Antrag stellen dass es sich auf fünf Jahre verkürzt.
Wenn sie 35 Prozent der angemeldeten Schulden zahlen und die Verfahrenskosten - das kann relativ schnell teuer werden - können Sie das Insolvenzverfahren auf drei jahre verkürzen.
Und außerhalb dieser Möglichkeiten kann man durch ein sogenanntes Insolvenzplanverfahren das Insolvenzverfahren noch verkürzen.
Im Übrigen: Wenn Sie alle Ihre Schulden bezahlt haben, endet das Insolvenzverfahren auch automatisch und vorzeitig.