GLOSSAR
Bankrott
Hat ein Unternehmen oder eine Person kein Geld mehr, spricht man von Bankrott, aber auch von Konkurs, von einer Pleite und von einer Insolvenz. Auch wenn alle Begrifflichkeiten dieselbe finanzielle Situation beschreiben, haben sie nicht dieselbe Bedeutung, so dass der Begriff "Bankrott" abgegrenzt werden muss.
Im Gegensatz zu einer Pleite, einem Konkurs und einer Insolvenz entsteht ein Bankrott niemals aufgrund eines gesetzlich einwandfreien Verhaltens. Als einziger ist der Bankrott juristisch negativ behaftet, auch wenn der Begriff umgangssprachlich für die Zahlungsunfähigkeit von Unternehmen und Einzelpersonen verwendet wird.
Der Bankrott wird rechtswidrig herbeigeführt durch das Vortäuschen falscher Tatsachen oder durch andere, nicht gesetzeskonforme Handlungen. Wer die Zahlungsunfähigkeit vorsätzlich herbeigeführt hat, erfüllt den Straftatbestand des § 283 StGB (Strafgesetzbuch) und muss mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen. Das Strafmaß variiert zwischen einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.