Änderungen beim P-Konto ab 1. Dezember 2021

Änderungen beim P-Konto ab 1. Dezember 2021

Ein Pfändungsschutzkonto – oder kurz P-Konto – bietet Schuldnern die Möglichkeit, den unpfändbaren Teil ihres Einkommens während einer Kontopfändung zu schützen. Auf einem „normalen“ Bankkonto bzw. Girokonto dürfen Gläubiger hingegen Pfändungen veranlassen, ohne dabei auf Pfändungsfreigrenzen achten zu müssen.

INFO: Der automatische Basispfändungschutz liegt aktuell bei 1.409,99 Euro (Stand: 1. Juli 2023). Mit einer P-Konto-Bescheinigung können Schuldner diesen Betrag ggf. erhöhen, z.B. wenn Unterhaltspflichten bestehen.

Seit 2010 hat jeder Bürger gem. § 850k ZPO einen Anspruch auf die Einrichtung eines P-Kontos, kann dadurch wichtige Zahlungen wie Miete oder Energiekosten leisten und so sein Existenzminimum sichern. Schuldner müssen dafür nicht unbedingt ein neues Bankkonto einrichten, sondern können das bereits bestehende in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln. Banken dürfen diese Umwandlung nicht ablehnen.

Wer hohe Schulden hat und eine Pfändung befürchtet, sollte diesen Weg unbedingt einschlagen und ein P-Konto eröffnen. Wenn bereits gepfändet wird, hat man bis zu 4 Wochen Zeit für die Umwandlung und kann das bereits gepfändete Geld rückwirkend zurückverlangen.

Ein P-Konto wirkt sich für Schuldner bereits jetzt positiv aus. Im Rahmen einer gesetzlichen Neuregelung, der sogenannten P-Konto-Reform, treten ab 1. Dezember 2021 Änderungen in Kraft, die den Pfändungsschutz weiter verbessern.

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Die 5 wichtigsten Verbesserungen für Schuldner im Überblick

1. Pfändungsfreigrenzen ändern sich jährlich: Bislang erfolgte die Anpassung an die Lebenshaltungskosten alle zwei Jahre. Zukünftig werden Pfändungsfreibeträge – und die dazugehörige Pfändungstabelle – jedes Jahr aktualisiert.

2. Guthaben länger ansparen: Wird das pfändungsgeschützte Guthaben bis Monatsende nicht aufgebraucht, konnte man den Rest nur einmal in den Folgemonat übertragen und hatte dann mehr Geld zur Verfügung, z.B. für größere Anschaffungen. Ab 1. Dezember gilt diese Übertragung für maximal drei Monate. Erst danach steht der Guthabenrest dem Gläubiger zu.

3. Schutz für Nachzahlungen: Bei bislang geltender Rechtslage ist es schwierig, Nachzahlungen von Pfändungen auszuschließen. Das soll sich ändern. Künftig fällt nachgezahltes Einkommen unter den unpfändbaren Teil (sofern die Nachzahlung 500 Euro nicht übersteigt).

4. Aufrechnungs- und Verrechnungsverbot: Hat der Schuldner bei seiner Bank z.B. einen Kredit laufen, darf die Bank diese Forderungen ab Dezember nicht mehr aufrechnen. Bislang kann die Bank dem Schuldner bei ausstehenden Kreditraten kündigen und eingehende Beträge einbehalten. Diese Aufrechnung ist nicht von Pfändungsfreibeträgen geschützt, sodass das P-Konto in dieser Situation für den Schuldner quasi wertlos ist.

5. P-Konto-Bescheinigung für mind. 2 Jahre gültig: Momentan gelten Bescheinigungen über zusätzliche Freibeträge im Prinzip unbefristet. Die jeweilige Bank entscheidet selbst, wann sie eine aktuelle Bescheinigung anfordert. Häufig passiert das nach einem Jahr. Mit § 903 Abs. 2 ZPO sorgt der Gesetzgeber in Zukunft dafür, dass Kreditinstitute die Bescheinigung für zwei Jahre beachten müssen. Erst danach darf eine neue Bescheinigung verlangt werden (außer es gibt Anhaltspunkte, dass die Angaben in der P-Konto-Bescheinigung nicht mehr zutreffen).

Weitere Änderungen betreffen den Pfändungsschutz bei Gemeinschaftskonten sowie bürokratische Erleichterungen bei der Erhöhung des Grundfreibetrags.

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Photo by Jan Antonin Kolar on Unsplash

Schuldnerberatung Schulz: Oliver Schulz (Rechtsanwalt / Fachanwalt für Insolvenzrecht)
Oliver Schulz

Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.

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